Altgeräte-, Batterieentsorgungund Verpackungshinweise
Hinweis zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Wir weisen darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Sie diese Geräte nicht über den Hausmüll (z.B. Restmülltonne oder Gelbe Tonne) entsorgen dürfen.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Durch die fachgerechte Entsorgung können Ressourcen wiederverwendet werden und Schadstoffe aus den Geräten entfernt werden.
Entnahme von Batterien/Akkus und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien, Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Insoweit verweisen wir auch auf unsere Hinweise zur Batterieentsorgung.
Rücknahme von Altgeräten
Altgeräte der gleichen Geräteart, welche im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllen, müssen wir bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen wir in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme ist dabei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes bei uns geknüpft (0:1 Rücknahme).
Selbstverständlich können Sie ein Altgerät auch weiterhin bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben, was für Endverbraucher ebenfalls kostenlos möglich ist.
Hinweis zur Rücknahmepflicht von Verpackungsmaterialien
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oderMehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.